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2007

Zwangsvollstreckung > Entscheidungen

  • Zustellung - Fehlende Unterschrift des Zustellers macht Zustellung nicht unwirksamBGH v. 19.07.2007 - I ZR 136/05Fehlt auf einer Zustellungsurkunde die nach § 182 Abs. 2 Nr. 8 ZPO erforderliche Unterschrift des Zustellers (hier: statt Unterschrift nur Paraphe), ist die Zustellung nicht unwirksam. Die fehlende Unterschrift kann nachgeholt werden. Eine entsprechend ergänzte Zustellungsurkunde hat nicht die Beweiskraft des § 418 ZPO, sondern ist nach § 419 ZPO frei zu würdigen.
  • Zustellung - Keine Ersatzzustellung, wenn kein Briefkasten vorhandenLandgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.01.2007, 2-09 T 650/06; DGVZ 2007,44Die Ersatzzustellung hat zu unterbleiben, wenn ein entsprechnder Briefkasten nicht vorhanden ist oder dieser sich an der Wohnung eines Drittten befindet und der Zugang zu dieser Wohnung versperrt ist.(Dagegen mit beachtlichen Gründen Eyinck, MDR 2008, 1256).


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